AGB

VERKAUFS- U. LIEFERBEDINGUNGEN

Angebote

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Rechtsverbindlich sind nur schriftlich festgelegte Vereinbarungen.
  3. Die vorliegenden Bestimmungen gelten für alle weiteren Abschlüsse mit dem Käufer, auch wenn sie für den einzelnen Fall nicht mehr besonders vereinbart sind.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels.

Preise

  1. Die Preise sind veränderlich lt. ÖNORM.
  2. Bei Neukunden ist unbedingt die Angabe einer gültigen UID-Nummer erforderlich, da ansonsten die gesetzliche MwSt. von 20 % in Rechnung gestellt werden muss.

Zahlung

  1. Zahlungsbedingungen werden individuell mit dem Käufer vereinbart und ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Rechnung
  2. Bei Zahlungsverzug des Käufers gelten zwischen Verkäufer und Käufer Verzugszinsen in jener Höhe ab Fälligkeitstag als vereinbart, welche die Hausbank des Verkäufers für Kontokorrentkredite berechnet.
  3. Erfolgen Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder lehnt die Bank des Verkäufers einen zum Diskont eingereichten Wechsel ab, so ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Barzahlung zu verlangen. Alsdann werden auch alle weiteren Beträge sofort zur Zahlung fällig, die nach den vereinbarten Bedingungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlbar wären.
  4. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei vom Verkäufer schriftlich anerkannten Gegenansprüchen.

Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der bestehenden Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen wie auch sämtliche infolge eines Zahlungsverzuges aufgelaufenen Forderungen einschließlich Anwaltskosten beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für Vermögensnachteile, welche aus der Unterlassung der Benachrichtigung entstehen.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen seines Gewerbes weiterzuverkaufen oder zu verwerten, jedoch nur unter der Bedingung, dass er seinen Kunden unwiderruflich anweist, die noch offene Forderung des Verkäufers in der vom Verkäufer selbst bekannt gegebenen Höhe an diesen direkt und für Rechnung des Käufers zu bezahlen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherstellung sind dem Käufer nicht gestattet. Sofern der Käufer die Vorbehaltssache an einen Drittwerber weiter veräußert, der die Vorbehaltssache nicht sofort bezahlt, hat der Käufer den Drittbewerber schriftlich anzuweisen, dass dieser die Vorbehaltssache im Namen des Verkäufers als Voreigentümer innehat und dass der Drittbewerber sämtliche Zahlungen für Rechnung des Käufers an den Verkäufer direkt zu leisten hat, bis die Forderung des Verkäufers in der von diesem bekannt gegebenen Höhe abgedeckt sind; der Käufer hat den Verkäufer hievon zu verständigen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung bzw. Verwertung entfällt, sobald der Käufer seine Zahlungen einstellt oder in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. Verwertung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmen Abreden zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Verkäufer zunichtemachen oder beeinträchtigt. Zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hievon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Kaufpreises als abgetreten. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren des Verkäufers mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. Für die durch die Verarbeitung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigem das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 50% übersteigt.

Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen samt Anhang das Eigentum an der Vorbehaltssache ohne weiteres auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen.

Der Eigentumsvorbehalt und die dem Verkäufer zustehenden Sicherungen gelten bis zu vollständiger Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist. Die Kosten die bei der Rücknahme der Vorbehaltsware anfallen, gehen zu Lasten des Käufers.

Allgemeine Lieferbedingungen

  1. Speditions- und Bahnexpresslieferungen werden generell unfrei durchgeführt, d. h. die Transportkosten trägt der Käufer.
    Treibstoffzuschläge, Maut- oder Verpackungsentsorgungsbeiträge werden zusätzlich verrechnet.
    Diese Kosten gelten auch für Teillieferungen.
  2. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

Rücknahme

  1. Angebrochene Pakete sowie separate Kommissionsbestellungen werden ausnahmslos nicht zurückgenommen.
  2. Eine Rücknahme ist nur bei ganzen Paketen möglich, jedoch müssen wir 25% Manipulationsgebühr verrechnen.
  3. Rücknahmen erfolgen ausschließlich für vollständige und originalverpackte Waren und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.
  4. Der Käufer trägt die vollen Versandkosten der Rücksendung.
  5. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur Zug um Zug gegen Rückgabe der vom Kunden erhaltenen Waren, die sich in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befinden müssen.
  6. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, oder wenn Teile fehlen, wird vom Verkäufer ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben.
  7. Bereits geöffnete, beschädigte oder unvollständige Verpackungseinheiten sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
  8. Individuell bestellte oder angefertigte Waren sind ebenfalls von der Rücknahme ausgeschlossen.
  9. Für Unternehmer (B2B-Kunden) ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer besteht. Rücknahmen im Onlineshop gelten ausschließlich für Verbraucher im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts gemäß Abschnitt X.

Lieferung und Versandbedingungen im Onlineshop

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis Bordsteinkante an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Ein Transport der Ware an den Verwendungsort (z. B. in die Wohnung, ins Haus oder auf das Grundstück) ist nicht geschuldet.
  2. Speditions- und Bahnexpresslieferungen werden generell unfrei durchgeführt, d. h. die Transportkosten trägt der Käufer.
    Treibstoffzuschläge, Maut- sowie Verpackungs- und Entsorgungsbeiträge werden zusätzlich verrechnet. Diese Kosten gelten auch für Teillieferungen.
  3. a) Lagerware wird, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 2 bis 6 Werktagen nach Zahlungseingang geliefert.
    b) Ist die Ware nicht sofort lieferbar, erfolgt die Lieferung nach Absprache, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
    c) Der Liefertermin kann auf Wunsch des Käufers und im Einvernehmen mit dem Verkäufer individuell vereinbart werden.
    d) Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik, Lieferschwierigkeiten von Zulieferern oder sonstiger vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfrist entsprechend.
  4. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht (nur für Verbraucher gem. FAGG)

  1. Das Rücktrittsrecht gilt ausschließlich für den Internethandel (Bestellung und Bezahlung direkt über den Onlineshop).
    Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (nicht der Beförderer) die Ware in Besitz genommen hat.
  3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Verbraucher den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Es kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
  4. Die Rückzahlung erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der erhaltenen Waren, die sich in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befinden müssen.
    Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückzahlung so lange zurückzuhalten, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis über die Rücksendung erbracht hat.
  5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  6. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, oder wenn Teile fehlen, wird vom Verkäufer ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben.
  7. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei
    • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
    • Waren, die aus hygienischen Gründen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind und nach der Lieferung geöffnet wurden
  8. Für Verträge mit Unternehmern gilt kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
    Die Regelungen des Abschnitts X finden daher auf B2B-Geschäfte keine Anwendung.
    Im Übrigen gelten die oben angeführten Rücknahmebedingungen (Punkt VII)